Nutzungsbedingungen der Coworking Sylt GbR

Standort:
Lister Markt, Hafenstraße 2a, 259992 List

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Coworking-Leistungen der Coworking Sylt GbR, die diese gegenüber ihren Nutzern/Vertragspartnern erbringt.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Coworking Space der Coworking Sylt GbR ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einer Küche und WC. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom sowie W-LAN und Drucker auf Fairuse-Basis (dies bedeutet kostenlos, jedoch wird eine ökonomische als auch ökologische Benutzung oder Verwendung erwartet).

(2) Die angebotenen Leistungen und Preise sind jederzeit einsehbar und können durch die Coworking Sylt GbR mit einem Monat Ankündigung angepasst werden.

(3) Je nach gewähltem Tarif, ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei Tarifen für flexible Arbeitsplätze kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

  • Monatsticket: 30 Tage Nutzungsberechtigung
  • Jahresticket: 12 Monate Nutzungsberechtigung

§ 3 Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen

(1) Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist 24/7 möglich.

(2) Dem Nutzer wird ein Schlüssel gegen Kaution und Kopie des Personalausweises für die Räumlichkeit ausgehändigt. Vor Übergabe der Schlüssel stellt der Nutzer eine Kaution in Höhe von 100 EUR. Die Kaution wird nicht verzinst. Zur Verfügung gestellte Schlüssel sind von den Nutzern bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses umgehend zurückzugeben. Die Coworking Sylt GbR darf die Kaution so lange zurückbehalten, bis alle Schlüssel zurückgegeben wurden. Der Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich anzuzeigen. Beim Verlust von Schlüsseln der Schließanlage ist Coworking Sylt GbR berechtigt, auf Kosten des Nutzers die Sicherheit des Hauses wiederherzustellen.

(3) Die Coworking Sylt GbR ist im Besitz eines Generalschlüssels und hat somit Zugang zu jedem Raum, um bei Bedarf (Reparaturen, Notfälle) in die entsprechenden Räume zu gelangen.

(4) Die Übertragung der Büroschlüssel sowie der Tickets an Dritte durch den Nutzer ist nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Schlüssel durch den Nutzer ist nicht erlaubt.

§ 4 Vertragsabschluss

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich oder digital. Mit der Leistungsbuchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.

(2) Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und der Coworking Sylt GbR kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung (in Form einer Rechnung) durch die Coworking Sylt GbR zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(3) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegeben Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet die Änderungen gegenüber der Coworking Sylt GbR unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Diese beziehen sich nur auf die angegebene Leistung. Darüber hinausgehende Serviceleistungen sind gesondert vergütet.

(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach dem Vertragsschluss fällig. Die Gebühr ist per Überweisung zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Coworking Sylt GbR. Alle weiteren Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug fällig.

§ 6 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsmäßig zurückzugegeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft zum Beispiel laute Unterhaltungen oder sonstige akustischen oder visuellen Störungen.

(3) Die Coworking Sylt GbR behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidriger, anstößigen, gesetzeswidriger oder allgemein geschäftsschädigender Verhalten des Hauses zu verweisen.

(4) Der Nutzer wird die Dienste und Infrastruktur der Coworking Sylt GbR für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:

  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schnellballsystemen, Kettenbriefen,
  • Spam-E-Mails oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
  • Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen
  • Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
  • Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Räume der Coworking Sylt GbR;
  • Bereitstellung oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigen Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung der Verbreitung;
  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
  • Illegaler Down- bzw. Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;
  • Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere deren E-Mail-Adressen, ohne Zustimmung;
  • Angaben von falschen Identitätsdaten.

(5) Die Coworking Sylt GbR ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Der Nutzer weist Coworking Sylt GbR das Bestehen einer Unternehmerhaftpflicht- bzw. Haftpflichtversicherung nach.

(6) Das Aufstellen von mitgebrachten Möbeln, Geräten und Gegenständen ist nur mit Erlaubnis der Coworking Sylt GbR gestattet. Ausgenommen hiervon sind Laptops, Notebooks, und Tablets.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze sich in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze separat verschließbar sind. Die Coworking Sylt GbR übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

(2) In allen Fällen, in denen die Coworking Sylt GbR im geschäftlichen Verkehr auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwandsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihrem leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ein Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn die Coworking Sylt GbR fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 8 Kündigung

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zu vertraglich vorgesehen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(2) Jahresverträge können 3 Monate vor Ablauf beidseitig gekündigt werden. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

(3) Die Coworking Sylt GbR kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung zweimalig in Verzug gerät oder seine vertragliche Verpflichtung in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).

(4) Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Coworking Sylt GbR wird die Vorschrift über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Coworking Sylt GbR widerrufen. Die Coworking Sylt GbR wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.

(3) Der Nutzer erklärt sich zusätzlich einverstanden, seine persönlichen Daten (mindestens Name, Geburtsdatum und Anschrift) der Coworking Sylt GbR mitzuteilen damit diese ihrer Informationspflicht dem Hauptvermieter gegenüber nachkommen kann.

(4) Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum der Coworking Sylt GbR und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Schlussbestimmung

(1) Der Nutzer erteilt der Coworking Sylt GbR die Erlaubnis ihn in Pressemitteilungen oder auf seiner Webseite (einschließlich Social Media Kanäle) als Referenzkunden zu nennen. Dies erfolgt ausschließlich nach mündlicher, schriftlicher oder per E-Mail erteilter Erlaubnis durch den Nutzer.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Der Gerichtsstand ist der Sitz der Coworking Sylt GbR in Niebüll.

(4) Der Betreiber behält sich vor, die Nutzungsvereinbarungen ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Nutzer wird über die Änderungen der Nutzungsvereinbarungen rechtzeitig mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per öffentlichen Aushang benachrichtigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsvereinbarungen als von ihm angenommen.